Die Haltung von sogenannten „Kampfhunden“ ist in vielerlei Hinsicht noch immer ein Tabuthema. Wir wollen diesen Artikel daher besonders an diejenigen richten, die diesen Hunden bisher eher mit Vorsicht begegnet sind. Alleine der Begriff „Kampfhund“ ist mit negativen Assoziationen „vorbelastet“, weshalb wir auch dessen Ursprung in diesem Artikel aufgreifen. Außerdem haben wir die wichtigsten Informationen zur Haltung eines „Kampfhundes“ zusammengefasst und klären auch die umstrittene Frage, ob diese denn wirklich gefährlicher sind als andere Hunde.
Woher kommt der Begriff “Kampfhund” überhaupt?
Der Begriff „Kampfhund“ wird heutzutage leider oft umgangssprachlich verwendet und reduziert viele Hunde eines bestimmten Erscheinungsbilds auf damit verbundene Vorurteile und negative Assoziationen. Was hat es also damit auf sich? Nun ja, der Begriff an sich ist nicht ohne Grund entstanden, sondern ist tatsächlich historischen Ursprungs. Er bezieht sich auf Hunde, welche früher leistungsorientiert für (Tier-)Kämpfe gezüchtet wurden. Dementsprechend lag der Fokus bei der Zucht dieser Hunde auch auf einem bestimmt gebauten Typ Hund, welcher diesen Kämpfen stand hielt. So wurde letztlich der Grundstein für das typische Aussehen der uns heute bekannten “Kampfhunderassen” gelegt.
Die Bezeichnung ``Kampfhund`` als Überbegriff für alle Angehörigen bestimmter Rassen bleibt aber aus vielen Gründen abzulehnen. Formen von übersteigertem Angriffs- oder Aggressionsverhalten können bei Hunden durch verschiedene endogene und exogene Faktoren entstehen, wobei die Rassezugehörigkeit keine Rolle spielt. Aus veterinärmedizinischer Sicht sollte die Gefährlichkeit von Hunden ausschließlich anhand ihres Individualverhaltens beurteilt werden.
Einfuhr- und Verbringungsverbot für „Gefährliche Hunde“
Rechtlich gesehen wird anstatt von Kampfhunden vor allem die Bezeichnung „Gefährliche Hunde“ verwendet und bezieht sich auf das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Dieses wird durch das seit 2001 gültige Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) geregelt. Daraus ergaben sich nicht nur verschiedene gelistete Hunderassen, sondern auch die Auflagen zur Haltung eben dieser Rassen.
Auflagen zur Haltung von „Kampfhunden“
Grundsätzlich entscheidet jedes Bundesland individuell, ob es eine Verordnung für gefährliche Hunde gibt, beziehungsweise welche Auflagen bei der Haltung eingehalten werden müssen. Welche Hunderassen also überhaupt davon betroffen sind, ist je nach Bundesland individuell geregelt.
Darum sollte man sich aber auch frühzeitig über die Gesetzeslage in seinem Wohnort informieren, bevor man sich für eine bestimmte Hunderasse entscheidet. Es gibt explizit geführte Listen, wo bestimmte Hunderassen des jeweiligen Bundeslandes inklusive den zu erfüllenden Auflagen aufgeführt sind. Daher werden „Kampfhunde“, beziehungsweise „gefährliche Hunde“ oft auch als „Listenhunde“ bezeichnet. Doch auch auf diesen Listen gibt es wiederum Unterscheidungen in zwei Kategorien. Zum einen gibt es Hunde, welche als gefährlich eingestuft werden und nur mit einem berechtigten Interesse gehalten werden dürfen. (Ein berechtigtes Interesse wäre zum Beispiel, wenn es sich bei dem Hund um einen Blinden- oder Rettungshund handelt.) Zum anderen gibt es Hunde, welche zwar auch als gefährlich eingestuft werden, jedoch gehalten werden dürfen, solange die Auflagen erfüllt werden.
Welche Hunderassen sind betroffen?
Nach dem §2 Einfuhr- und Verbringungsverbot dürfen nachfolgende Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Achtung: Auch Hunde, welche nicht diesen Rassen angehören, jedoch auffällig wurden, können auf Amtswegen den „gefährlichen Hunden“ gemäß der rechtlichen Definition zugeordnet werden.
Worüber sollte man sich informieren, wenn man sich für einen „Kampfhund“ entscheidet?
Wenn ihr euch bereits für einen „Kampfhund“ entschieden habt, empfehlen wir euch unbedingt, (bevor der Hund einzieht) die gesetzlichen Regelungen in eurem Bundesland in Erfahrung zu bringen. Ein einheitliches Gesetz zur Haltung gibt es bislang nämlich nicht. Darum können die angeführten Auflagen, je nach Bundesland, abweichen.
(Mögliche) Auflagen des Halters:
- Volljährigkeit
- Ein (sauberes) polizeiliches Führungszeugnis
- Sachkundenachweis vom Veterinäramt
- Amtlich genehmigter Nachweis zur Haltung des Hundes
- Hinweisschild „Vorsicht gefährlicher Hund“ beim Hauseingang eurer Wohnung
- Mitteilung eines Umzuges an die Ortspolizei
- Mitteilung an die Ortspolizei bei Abhandenkommen des Hundes
- Bußgeld bei Nichteinhaltung der Auflagen
(Mögliche) Auflagen zur Haltung des Hundes:
- Maulkorbpflicht- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit
- (Bestandener) Wesenstest des Hundes
- Deutlich erhöhte Hundesteuer
- Versicherungspflicht (Achtung: nicht jede Haftpflichtversicherung versichert „Listenhunde“)
- Kennzeichnung (Mikrochip)
- Zuchtverbot
Sind die Auflagen berechtigt? Sind „Kampfhunde“ tatsächlich gefährlicher als andere Hunde?
Womöglich fragen sich das sehr viele Menschen, die des Öfteren auf „Kampfhunde“ treffen oder darüber nachdenken, selbst einen zu halten. Besonders in Tierheimen haben es diese Hunde aufgrund der vielen Vorurteile extrem schwer, ein neues zu Hause zu finden. Doch Fakt ist: Nur weil ein Hund gesetzlich gesehen als „Kampfhund“ gilt, macht es ihn noch lange nicht aggressiv. Doch auch die negativen Berichte der Medien, welche oftmals viel zu lückenhaft vorgefallene Situationen widerspiegeln, prägen den Begriff „Kampfhund“. Was man hier jedoch auch immer bedenken sollte…
Wenn ein „Kampfhund“ ein Kind attackiert, klingt die Schlagzeile nun mal wesentlich „reißerischer“ als wenn ein Chihuahua ein Kind attackiert, oder? Vergleicht man nun den „Schaden“, welcher ein „Listenhund“ im Falle eines Bisses anrichten kann mit dem eines Chihuahuas… Ja, dann könnte man behaupten: der Biss eines „Kampfhundes“ kann bedeutend gefährlicher enden als der des Chihuahuas. Im Umkehrschluss ist aber auch der Biss eines Schäferhundes oder Golden Retrievers beispielsweise vergleichbar mit dem eines „Kampfhundes“. Der Unterschied ist nur: diese Hunde stehen auf keiner Liste.
Nur weil „Kampfhunde“ also rechtlich gesehen als potenziell gefährlicher eingestuft werden, bedeutet dies nicht, dass diese Hunde tatsächlich gefährlicher sind und im Laufe ihres Lebens „so oder so“ eine Aggressivität gegenüber anderen Lebewesen entwickeln. Selbst wenn man also einen „gefährlichen Hund“ besitzt, macht ihn alleine diese Tatsache noch lange nicht gefährlich, wie auch das nachfolgende Zitat einer Studie bestätigte. Dabei wurden 70 Hunde der Rasse Golden Retriever in einem Wesenstest gemäß der GefTVO (Niedersächsischen Gefahrtierverordnung) getestet. Diese Hunde dienten als Kontrollgruppe für die von Mittmann (2002) getesteten 415 „gefährlichen Hunde“, welche eben unter diese Verordnung fielen. Die Kontrollgruppe sollte verdeutlichen, ob es einen signifikanten Unterschied in der Häufigkeit des Aggressionsverhaltens zu den von Mittmann (2002) untersuchten Rassen gibt.
Studie bestätigt: Kein signifikanter Unterschied in der Häufigkeit des Aggressionsverhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden
Nach den Richtlinien des Wesenstests reagierten somit 69 Hunde (98,6%) in den Testsituationen angemessen und nur ein Hund (1,4%) zeigte inadäquat aggressives Verhalten. Bei MITTMANN (2002) reagierten 395 Hunde (95%) adäquat, 19 Hunde (4,6%) inadäquat aggressiv und ein Hund (0,2%) gestört aggressiv. Im Vergleich der Gruppe von MITTMANN (2002) und der Kontrollgruppe ergab sich kein signifikanter Unterschied in der Häufigkeit von inadäquatem Aggressionsverhalten.
Was jedoch sehr wohl stimmt…
Eine jede Hunderasse besitzt aufgrund deren Zucht über Generationen hinweg bestimmte Merkmale sowie Fähigkeiten, welche nun mal vorhanden sind. Bei dem einen Hund etwas mehr ausgeprägt, bei dem anderen Hund etwas weniger. Das kann zum Beispiel ein bestimmtes Wesensmerkmal sein, wie ein erhöhtes Durchsetzungsvermögen, die Arbeitsbereitschaft mit dem Menschen oder aber ein bestimmter Körperbau usw. …
Letztendlich liegt es aber immer am Halter, ob er vorhandene rassespezifische Eigenschaften/Merkmale fördert oder ob er sich bereits vorab mit diesen auseinandersetzt und diese durch eine konsequente, artgerechte Erziehung von Beginn an in die richtigen Bahnen lenken kann. Mit einer artgerechten Erziehung ist gemeint, dass auch die geistige und körperliche Auslastung bei Kampfhunderassen sichergestellt werden muss, um ein entspanntes Miteinander möglich zu machen. Letztendlich liegt es also (wie so oft) am Halter, ob eine Rasse in Verruf gerät oder ob man durch eine besonders souveräne Führung des Hundes vielleicht sogar zu einem Umdenken in mancher Hinsicht verhelfen kann.
Fakt ist aber auch: Wenn es dennoch dazu kommen sollte, dass ein „Kampfhund“ auffällig wird, wird es für das Tier extrem schwer, irgendwo erneut ein neues zu Hause zu finden, wo man dem Hund gerecht wird. Denn die Vermittlung dieser Hunde ist zwar ohnehin wahnsinnig schwer, doch wenn eine Vorgeschichte an dem Tier haftet, beinahe unmöglich. Dieser Verantwortung sollte man sich immer bewusst sein, wenn man sich für die Haltung eines „gefährlichen Hundes“ entscheidet.