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Brut- und Setzzeit: Das müssen Hundehalter beachten

Von vielen Hundehaltern wird die Brut- und Setzzeit nur müde belächelt und der Hund tobt dennoch weiterhin durch Wald und Wiesen. Die Brut- und Setzzeit ist allerdings enorm wichtig für die heimischen Wildtiere, weshalb in vielen Bundesländern auch vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht für Hunde gilt.  

Der Grund dafür liegt auf der Hand: der Jagdtrieb eines Hundes kann eine große Gefahr für Wildtiere und deren Jungtiere darstellen. So reicht es manchmal schon, wenn ein Hund ein Junges nur berührt. Der fremde Geruch kann dazu führen, dass es von den erwachsenen Tieren verstoßen wird. Darum ist diese Regelung auch zurecht von großer Bedeutung. Zwar liegt es in der Eigenverantwortung der Hundehalter, ob die Leinenpflicht auch wirklich eingehalten wird oder nicht, man muss jedoch auch mit Bußgeldern rechnen, wenn man sich dagegen entscheidet.  

Worauf ist als Hundehalter zu achten?

Erstmal ist wichtig zu erwähnen, dass sich die einzelnen Vorschriften für die Leinenpflicht je nach Bundesland unterscheiden. Ob ihr also überhaupt von der Brut- und Setzzeit betroffen seid, ist von eurem Wohnort abhängig. Oftmals sind auch Grünflächen, beziehungsweise Parkanlagen in der Stadt davon ausgenommen. Detaillierte und vor allem korrekte Informationen könnt ihr am besten bei den Behörden oder eurem Ordnungsamt in Erfahrung bringen.

In Bayern und Baden Württemberg besteht zum Beispiel keine Leinenpflicht während der Brutzeit. 

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in der freien Natur während dieser Zeit angeleint ist. Vor allem dann, wenn euer Hund einen ausgeprägten Jagdtrieb hat. Damit dieser aber nicht monatelang an einer kurzen 1 Meter- Leine seine Spaziergänge verbringen muss, raten wir euch zu einer etwas längeren Leine, an der ihr euren Hund ggf. auch mit kleinen Trainingsaufgaben geistlich und körperlich beschäftigen könnt. Es muss allerdings auch hier sichergestellt sein, dass er keine Wildtiere aufstöbern oder einer Spur nachgehen kann.

Was, wenn ich mich nicht an die Vorgaben für meinen Hund halte?

Die Leinenpflicht, beziehungsweise die vorsätzliche Nichteinhaltung dieser, gilt als Ordnungswidrigkeit. Geldbußen von einem vier- bis fünfstelligen Bereich sind also keine Seltenheit, besonders wenn ein Tier oder Mensch dabei in Gefahr war. Die tatsächlich anfallenden Kosten hängen aber vom jeweiligen Einzelfall ab. Für die Überwachung und Kontrolle der Leinenpflicht sind die Ordnungsämter und Veterinärämter zuständig, weshalb man sich eben genau dort am besten bezüglich seinem Wohnort informieren kann.

Ob es die zehn Minuten Freilauf  letztlich wirklich wert sind, im Notfall eine hohe Summe Geld als Strafe zu bezahlen? Wohl eher nicht… Wir können euch daher nur ans Herz legen, den Tieren und eurem Geldbeutel zu liebe, euch während der Brut- und Setzzeit gemäß den Vorschriften zu verhalten. 😉

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